Mit dem Arbeitsrecht wird die Gesamtheit aller Regelungen und Gesetze zusammengefasst, die die Rechte und Pflichten von Arbeits- und Tarifvertragsparteien sowie Betriebsparteien regeln. Da der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber abhängige Arbeit leistet, wird das Arbeitsrecht auch als Arbeitnehmerschutzrecht verstanden. Häufige Fragen betreffen entsprechend die außerordentliche Kündigung, Urlaubsansprüche sowie Abmahnungen.
Der Schutzgedanke des Arbeitsrechts betrachtet den Schutz bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen, den Schutz vor Ungleichbehandlung sowie den Schutz vor unvorhergesehenem Verlust des Arbeitsplatzes (Kündigungsschutz, Kündigungsfrist und Lohnfortzahlung).
Trotz der Bedeutung des Arbeitsrechts gibt es keine einheitliche Regelung in Form eines Arbeitsvertragsgesetzbuches (wie im Bereich des Zivilrechts durch das Bürgerliche Gesetzbuch). Das Arbeitsrecht wird vielmehr durch eine Vielzahl von einzelnen Regelungen und Gesetzen bestimmt. Ferner ist das Arbeitsrecht geprägt durch eine umfassende Rechtsprechung. So finden sich im Arbeitsrecht häufig unbestimmte Rechtsbegriffe, die im Streitfall durch das angerufene Gericht ausgelegt werden müssen.